AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
Lottopilot SIXX 7, *SIXX7 COMPANY LTD – Kundenservice, Postfach 13 06 16, 42033 Wuppertal

Gegenstand des Vertrages
Der Teilnehmer schließt sich mit den weiteren Teilnehmern untereinander zu einer ABGB-Gesellschaft zusammen, deren Zweck die Gewinnerzielung durch
Teilnahme der ABGB-Gesellschaft an gesetzlich zulässigen entgeltlichen und/oder unentgeltlichen Gewinnspielen, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen ist,
wobei die Gesellschafterstellung im Wege eines Treuhandverhältnisses durch einen Treuhänder ausgeübt wird. Die Lottopilot SIXX 7, *SIXX7 COMPANY
LTD – Kundenservice, Postfach 13 06 16, 42033 Wuppertal vermittelt zu den in den folgenden geregelten Bedingungen zum einen Verträge zwischen den
einzelnen Teilnehmern der ABGB-Gesellschaft untereinander und erbringt darüber hinaus gegenüber den einzelnen Teilnehmern und der ABGB-Gesellschaft
die folgenden näher beschriebenen Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages unter ausschließlicher Geltung der vorliegenden
Bedingungen. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen berücksichtigen, gilt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Geltung haben darüber hinaus ferner die Angaben und Regelungen in etwaigen Beteiligungsanträgen. Der/Die Teilnehmer wird/werden im Folgenden kurz
„Treugeber“, die ABGB-Gesellschaften kurz „Lottopilot SIXX 7“ genannt.

Vertretung und Bevollmächtigungen
SIXX7 COMPANY LTD wird durch den Treugeber bevollmächtigt, in dessen Namen einen Treuhänder auszusuchen, diesen zu bestellen, sowie einen
Treuhandvertrag abzuschließen. Ferner wird SIXX7 COMPANY LTD bevollmächtigt, die Gesellschafterverträge zur Gründung der Lottopilot SIXX 7 sowie die
erforderlichen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Treugeber und der SIXX7 COMPANY LTD einerseits und der von ihm/ihr zu beauftragenden Dritten
abzuschließen.

Treuhänder
Der Treugeber beauftragt einen von der SIXX7 COMPANY LTD ausgewählten und beauftragten Treuhänder, in eigenem Namen aber für Rechnung der
Lottopilot SIXX 7, Verträge mit jeweiligen Leistungsträgern, insbesondere mit den Gewinnspiel-, Lotterie- oder sonstigen Glücksspielanbietern abzuschließen.
Dabei obliegt die Auswahl der einzelnen Leistungsträger. Mit Abschluss der Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern gilt der Gesellschaftszweck als
erreicht, so dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Bei erneuten Vertragsabschlüssen wird jeden Monat eine neue ABGB-Gesellschaft, wiederum nach
Maßgabe der hier vorliegenden Bedingungen begründet. Die Auseinandersetzung der Treugeber bestimmt sich hierbei nach den Regeln des ABGB, soweit
in den vorliegenden Bedingungen nicht anders geregelt. Etwa erzielte Erträge bzw. Gewinne der Lottopilot SIXX 7 werden gegenüber den Leistungsträgern
ausschließlich durch den Treuhänder geltend gemacht. Sofern hierzu oder zur Durchsetzung der Gewinnansprüche die Namen der Treugeber bekannt
gegeben werden müssen, so ist der Treuhänder hierzu befugt. Insbesondere ist er berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und
Erlangung der Gewinnansprüche vorzunehmen. Ist für die Geltendmachung, Auszahlung oder Durchsetzung eines Ertragsanspruchs die Mitwirkung des
Treugebers gleich aus welchem Grunde oder welcher Art notwendig oder die Vorlage von bestimmten Unterlagen, so ist der Treugeber verpflichtet, die
erforderliche Mitwirkungshandlung auf erstes anfordern des Treunehmers oder der SIXX7 COMPANY LTD zu leisten bzw. die erforderlichen Unterlagen
beizubringen. Ausgezahlte Erträge nimmt ausschließlich der Treuhänder oder ein von ihm beauftragter Dritter entgegen. Diese sind einem Treuhandkonto
zuzuführen. Etwa noch nicht geleistete Gebühren oder Anteilsvergütungen für die Beteiligung an der Lottopilot SIXX 7 können mit Erträgen, die dem
jeweiligen Treugeber anteilsmäßig zustehen, verrechnet werden. SIXX7 COMPANY LTD sowie der Treuhänder sind zu allen Rechtsgeschäften und
Handlungen befugt und berechtigt, die dem Gesellschaftszweck förderlich, zweckmäßig oder dienlich sind oder sein können. Unter anderem können sie zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften begründen und aufheben.

Beteiligung
Der Treugeber macht der SIXX7 COMPANY LTD ein Angebot – auch telefonisch – auf Beteiligung an der Lottopilot SIXX 7. Der Treugeber ermächtigt SIXX7
COMPANY LTD das jeweils fällige Beteiligungsentgelt durch Lastschrift auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Treugebers bedarf
vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Treugebers einzuziehen. Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der SIXX7
COMPANY LTD durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung oder ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf – mit dem erfolgreichen Einzug des
Beteiligungsentgeltes zustande.
Beteiligungsentgelt
Die Beteiligung an Lottopilot SIXX 7 erfolgt jeweils mit einem Anteil. Das Beteiligungsentgelt pro Anteil entnehmen Sie bitte Ihrem Willkommensunterlagen. Im
Anteilsentgelt sind die an die SIXX7 COMPANY LTD zu entrichtenden Abschluss- und sonstigen Leistungsgebühren sowie das an den Treuhänder zu
zahlende Treuhandentgelt enthalten. Das Beteiligungsentgelt ist monatlich jeweils bis zum ersten Kalendertag eines Monats fällig und wird im
Lastschriftverfahren eingezogen.

Auszahlungen / Abrechnungen
Sämtliche Ertragsansprüche eines Monats werden in voller Höhe an die Treugeber verteilt. Der Treugeber erhält monatlich eine Benachrichtigung. Die
abgerechneten Ertragsanteile werden gegebenenfalls nach erfolgter Abrechnung mit Rückständen dem Treugeber gutgeschrieben und ausgezahlt. Sollten
Ansprüche in Sachwerten erzielt worden sein, so wird dessen erzielter Veräußerungswert zum Ansatz gebracht.
Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen schriftlich beanstandet worden sind. Die Frist beginnt 1 Woche ab dem jeweiligen
Abrechnungsdatum. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Beanstandung bei der SIXX7 COMPANY LTD. Über die vorliegende
Anerkennungsregelung wird die SIXX7 COMPANY LTD den Treugeber in jeder Benachrichtigung jedoch gesondert hinweisen.

Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt jeweils für drei Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren
Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer der Parteien
schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner. Das Recht
beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde ist für die
SIXX7 COMPANY LTD gegeben, wenn das Beteiligungsentgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet worden ist oder im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden
konnte oder etwa eingezogene Beträge rückwirkend zurückbelastet werden.

Verfall von Ansprüchen
Sämtliche Ansprüche aus Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Treugebers gegenüber der SIXX7 COMPANY LTD verfallen
und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der SIXX7 COMPANY LTD geltend gemacht
werden. Die Frist beginnt nach 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens.

Sonstige Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Regelungen in den vorliegenden Bedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des
ganzen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Falle eine solche Regelung Anwendung finden, die dem Sinn und
Zweck sowie dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Mündliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten sie getroffen worden sein, werden sie durch den vorliegenden Vertrag aufgehoben
bzw. ersetzt. Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht.

Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung kann, unbeschadet der Bestimmung nach § 5e Absatz 2 KSchG innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.
durch Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist erfolgt bei rechtzeitiger
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Lottopilot SIXX 7
Kundenservice
Postfach 13 06 16
42033 Wuppertal
E-Mail: info@lottopilotsixx7.com

*Lottopilot SIXX 7 ist ein Projekt der:
SIXX7 COMPANY LTD, 284 CHASE ROAD A BLOCK 2ND FLOOR UNIT 142, LONDON – UNITED KINGDOM N14 6HF, Director: MELISA Y. AKAR, Company Number 14722385